Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Stand 04/23

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und >Zöchling – Dein Event – Deine Messe< – Inhaberin: Andrea Zöchling (in Folge kurz „AZ“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt).

Der Kunde erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. des Auftrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an.

Etwaige diesen AGB widersprechende AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. AZ widerspricht solchen AGB von Dritten somit ausdrücklich.

Änderungen der AGBs werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten stets dann als vereinbart, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen oder diese ergänzenden Abreden zwischen den jeweiligen Parteien sind nur insofern wirksam, als dass diese explizit und schriftlich von AZ bestätigt oder angenommen worden sind.

Sämtliche von AZ ausgestellten Angebote sind freibleibend und bis zu deren schriftlichen Annahme für AZ unverbindlich.

Sollten einzelne Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

Die Angebote von AZ sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, basierend auf ein schriftlich gelegtes Angebot von AZ, werden durch die schriftlich unterzeichnete Bestellung bzw. durch eine Anzahlung des Kunden an AZ rechtswirksam. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von AZ als angenommen, sofern AZ nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass AZ den Auftrag annimmt.

Bei der Organisation von Messeauftritten/Events organisiert und koordiniert AZ für den Kunden eine Veranstaltung. Veranstalter im rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist der Kunde. Dieser tritt gegenüber Dritten (z.B. beauftragte Unternehmen) als Auftraggeber auf.

Der Leistungsumfang orientiert sich am Angebot. AZ akquiriert und vermittelt im Namen und im Auftrag des Kunden Leistungen Dritter (Fremdleistungen) und führt die Projektabwicklung, -organisation und -koordination im Umfang des erteilten Auftrages durch. Dies betrifft etwa den Abschluss von Verträgen im Messebau, Location, Gastronomiebereich usw.

3. Leistung und Honorare

Wenn nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von AZ für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach im Auftrag festgelegten Pauschalen.

Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. AZ ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes 50% der vereinbarten Summe bei Auftragserteilung zu verrechnen.

Die restlichen 50% werden 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Alle Leistungen von AZ, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von AZ. Alle erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von AZ sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von AZ schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird AZ den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Etwaige Reisekosten, die im Auftrag des Kunden entstehen (Diäten, Flugkosten, km-Geld o.Ä.) werden unmittelbar nach Beendigung der Reise dem Kunden verrechnet.

Für alle Arbeiten von AZ, die aus Verschulden des Kunden nicht zur Ausführung gelangen, gebührt AZ eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind unverzüglich an AZ zu retournieren bzw. bleiben in deren Eigentum.

Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden marktüblichen Konditionen.

4. Auftragsänderungen, Stornierung und Rücktritt

AZ ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch welche die Ansprüche und Forderungen seitens AZ nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.

Die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes von AZ entstandenen (Vermögens-) Schäden (z.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind AZ binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe bzw. Rechnungslegung zu ersetzen.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt AZ dem Kunden unverzüglich mit.

Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.

Eine Vertragsstornierung ist schriftlich bekannt zu geben. Das Versanddatum gilt als Basis für folgende Stornobedingungen:

  • Ab Buchung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.
  • Ab 10 Wochen vor der Veranstaltung: 80% des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.
  • Ab 5 Wochen vor der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.

Alle Gebühren sind jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten, bereits erbrachter Leistungen von AZ, sowie bestellter Produkte und Dienstleistungen zu begleichen.

5. Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, wie Streik, politische Ereignisse, Epidemien/Pandemien, Naturereignisse, Brand, behördliche Verfügungen, verzögerte oder fehlende behördliche Genehmigungen, Rechtsänderungen, Terrorismus, Einschränkungen der Energieversorgung oder sonstiger wichtiger Gründe, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters gelegen sind und die Veranstaltungsdurchführung unzumutbar oder unmöglich machen, nicht durchgeführt werden oder muss diese unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses verschoben werden, wird   AZ den Kunden hiervon verständigen. Alle bis dahin angelaufenen Kosten sind vom Kunden unverzüglich zu begleichen.

6. Angebote / Präsentation

Für die Teilnahme an Angebotslegungen/Präsentationen steht AZ ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält AZ nach der Angebotslegung/Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von AZ, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von AZ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an AZ zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von AZ gestalteten Lösungen (Werbemittel, Veranstaltungen) verwertet, so ist AZ berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Angebots-/Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AZ nicht zulässig. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

7. Eigentumsrecht

Alle Leistungen von AZ einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe, konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von AZ und können von ihr jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit AZ darf der Kunde die Leistungen von AZ nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Änderungen von Leistungen der AZ durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AZ und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8. Kennzeichnung

AZ ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen, etc.) auf AZ und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9. Genehmigung

Alle Leistungen von AZ (insbesondere alle Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte usw.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistung überprüfen lassen. AZ veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

10. Termine

AZ bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er AZ eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an AZ. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AZ. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Subauftragnehmern   von AZ – entbinden AZ jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

11. Zahlung

Rechnungen von AZ sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug fällig. Alle Zahlungen haben auf das folgende Konto zu erfolgen, spesenfrei und ohne Abzug.

Bank: Raiffeisenbank Salzburg Liefering
Kontoinhaber: Andrea Zöchling
IBAN: AT74 3503 4000 0024 3832
BIC: RVSAAT2S034

Falls nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages bei Auftragserteilung fällig.  Es wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlungsrechnung geschickt.

Die restlichen 50% werden spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verrechnet und sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Etwaige zusätzliche Kosten, welche während der Veranstaltung entstehen (z.B. Parktickets, Eintrittskarten usw.) sind nach Rechnungslegung durch AZ unmittelbar nach der Veranstaltung/Leistungserbringung brutto, ohne jeden Abzug zu überweisen oder direkt in bar zu begleichen.

Ebenso sind Reisekosten unmittelbar zu ersetzen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist AZ dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen. Es gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von derzeit 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber AZ in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen.

Etwaige gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AZ.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Sollte 15 Tage nach Verstreichen des Zahlungsziels kein Zahlungseingang verbucht sein, behält AZ sich vor, ein professionelles Forderungsmanagement mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden angebotene und vermittelte Fremdleistungen, sowie Kosten Dritter direkt zwischen dem Kunden und den Fremdfirmen abgewickelt und abgerechnet.

Auf Wunsch von AZ stellt der Kunde, innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes, unabhängig vom vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar, ein Budget – zur Tilgung anfallender Fremdleistungen – laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden überschritten werden.

12. Rügepflicht des Auftraggebers

Der Kunde hat allfällige Reklamationen bzw. Mängelrügen innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen bzw. nach Leistung durch AZ schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde AZ alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen.

13. Gewährleistung und Schadenersatz

AZ leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für ihre Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder gegen ausdrückliche Anweisungen von AZ verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler bzw. Mängel, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen des Kunden zurückzuführen sind. Für Schäden haftet AZ grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenem Gewinn, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

14. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von AZ unterliegen nicht nur dem Geschäftsgeheimnis, sondern auch dem Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung sind verboten und werden geahndet. Gleiches gilt für Dokumente, die auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Auch im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung können Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz eingeklagt werden.

15. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.

Es werden diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO beachtet.

AZ ist berechtigt, bei Veranstaltungen in angemessener Form für sich und ihre Leistungen ohne Entgelt zu werben.

16. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und AZ ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von AZ. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen AZ und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von AZ örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist AZ berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen